Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Erweiterung unseres Anwaltsteams wurde unser Team um den Rechtsanwalt Mgr. Tomáš Bubrjak gestärkt.
Tomáš Bubrjak ist erfahrener Rechtsanwalt. Der berufsmäßige Schwerpunkt von Tomáš Bubrjak liegt in der anwaltlichen Beratung im Bereich des Vergabe-, Immobilien-, Insolvenzrechts sowie des Verwaltungs- und Bauverfahrensrechts. Vor seinem Einstieg in die Anwaltskanzlei ŠIROKÝ ZRZAVECKÝ wirkte Tomáš in namhaften tschechischen Kanzleien und fokussierte sich dabei auf das öffentliche Recht.
An der Tagesordnung des tschechischen Oberhauses, des Senats, steht am 18.03.2020 ein Gesetzesentwurf, mit dem einschlägige Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Gesetzes über die Körperschaften privaten Rechts sowie weiterer Gesetze geändert werden sollen. Die besagte Gesetzesnovellierung soll §§ 1124 und 1125 bezüglich des Vorkaufsrechts von Miteigentümern neu fassen. Neuerdings soll das Vorkaufsrecht den Miteigentümern nur dann zustehen, wenn das Miteigentum auf Grund einer Verfügung von Todes wegen oder auf Grundlage einer anderen Rechtstatsache entstanden ist, bezüglich derer die Miteigentümer vom Anfang an keinen Einfluss auf ihre Rechte und Pflichten nehmen konnten. Durch die Gesetzesnovellierung sollen die Vorkaufsrechte, die vor dem (mit dem 01.07.2020 voraussichtlich vorgesehenen) Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung entstanden sind, unberührt bleiben. Im tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch sollen diesbezüglich die Bedingungen des Miteigentums geändert werden und im Gesetz über die Körperschaften privaten Rechts wird das Rechtsinstitut einer Genossenschaft weitgehend geregelt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte gerne.
Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Erweiterung unseres Anwaltsteams ist unsere Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen des Gebäudes „Galerie Myšák“ umgezogen und hat größere Räumlichkeiten bezogen. Ab nun finden Sie uns in modernen, kernsanierten Büros im 5. Stockwerk des Gebäudes.
Die Rechtsanwaltskanzlei ŠZ hat einen Investor bei der Akquisition eines auf die Lichtmikroskopie spezialisierten Unternehmens vertreten und ihn diesbezüglich samt der Strukturierung der Finanzierung dieses Geschäftsvorfalls rechtlich beraten. Die Rechtsberatung betreuten federführend Rechtsanwalt Pavel Široký und Rechtsanwältin Vladislava Kučerová.
Das Anwaltsteam der Rechtsanwaltskanzlei ŠZ hat unter der Federführung von Pavel Široký einen im Immobilienbereich tätigen Mandanten bei der Strukturierung einer nicht-öffentlichen Emission von Bonds (Anleihen) beraten. Die Rechtsberatung umfasste vorliegend neben der Gestaltung des Geschäftsvorfalls auch die Aufstellung der Emissionsbedingungen, die Erstellung eines Emissionsprospektes, die Aufbereitung von Regulierungsfragen sowie die anschließende administrative Begleitung der Emission.